Braunkohlereserve nur letzte Wahl
Grünen-Anfrage: Aktueller Stand Strommarktgesetz und Kohlereserve
Die Bundesregierung reagiert in Sachen Braunkohle zunehmend sensibel: Sie versteht – wie sie in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6141) schreibt – jetzt den Einsatz der Braunkohlekraftwerke, die in die sogenannte Kapazitätsreserve eingebracht werden sollen, lediglich als „ultima ratio“. Diese Braunkohlekraftwerke sollen nur dann angefahren werden, wenn es trotz freier Preisbildung am Strommarkt „keinen Ausgleich von Angebot und Nachfrage geben sollte und keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen“. Die Braunkohlekraftwerke würden vor allem erst dann eingesetzt, wenn die Gefährdung oder Störung der Stromversorgung nicht durch den Einsatz der Netz- oder Kapazitätsreserve beseitigt werden könne. (Nach hib/HLE) – Solarify dokumentiert das Frage- und Antwortspiel in der Vorabfassung – sie wird später durch die lektorierte Version ersetzt. weiterlesen…