Gasspeichergesetz im Bundestag verabschiedet
Wichtiger Beitrag für Versorgungssicherheit
Der Bundestag hat am 25.03.2022 dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) zugstimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher bis Dezember schrittweise bis auf 90 Prozent zu füllen – so eine Medienmitteilung aus dem BMWK. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge eingedämmt werden. weiterlesen…