Bis 2050 „mindestens 95%“ weniger Treibhausgase
Reaktionen auf Klimaschutz-Gesetzentwurf: Gleichzeitig Lob und Kritik
„Die Koalition streitet heftig darüber, wie Klimaschutz gesetzlich geregelt werden soll“, befindet tagesschau.de – Stein des (erneuten) Anstoßes: Umweltministerin Svenja Schulzes Gesetzentwurf, in dem sie ihren Kabinettskollegen strenge Kriterien verordnet, um die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 95% zu senken. Die Ministerin will mit drohenden Einschnitten im Haushalt und Sofortprogrammen andere Ressorts per Gesetz zum Klimaschutz zwingen. Sollten dem Bund Kosten entstehen, weil europäische Verpflichtungen verfehlt werden, würden diese Ausgaben „anteilig nach dem Grad der Nichteinhaltung“ in den Haushaltsplänen der verantwortlichen Bundesministerien veranschlagt, heißt es in einem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliege. weiterlesen…
Ist der Ruf erst ruiniert…: In der Union formiert sich Widerstand gegen das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) geplante Klimaschutzgesetz. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Einsetzung der sogenannten Gebäude-Kommission von der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 20.02.1019 genommen. Im Gegensatz zu Kohle- oder Endlagerkommission hieß es: Man habe genügend Experten für das Thema in den Ministerien. Damit bleibt offen, ob die von der Regierung vorgesehene Gebäudekommission jemals eingesetzt wird.
In einem
Die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament haben sich Ende Juni informell darauf geeinigt, bis 2030 den Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen und die Energieeffizienz um 32,5 Prozent zu steigern. Außerdem wurde mit der Governance-Verordnung ein Kompromiss für die Umsetzung der Energie- und Klimapolitik gefunden. Die EU-Länder müssen jetzt Maßnahmenpläne für die Energieziele bis 2030 erarbeiten. Deutschland kann das mit seinem Vorhaben verbinden, das es im Koalitionsvertrag festgelegt hat: die Einführung eines Klimaschutzgesetzes. Ein
Die neue Bundesregierung bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Klimaschutz und will unter anderem mit einem Klimaschutzgesetz das Erreichen der ambitionierten Ziele für Deutschland bis 2030 gewährleisten. Sie muss somit unter Beweis stellen, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen der letzten zweieinhalb Dekaden auch ohne Wiedervereinigungseffekt noch einmal in gleicher Höhe umgesetzt wird, und zwar in der Hälfte der Zeit. Dafür soll sich zum Beispiel der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 65 % verdoppeln. Jede zweite Kilowattstunde wird dann voraussichtlich aus den fluktuierenden Quellen Wind und Sonne erzeugt. Vor diesem Hintergrund befasst sich der diesjährige