Von Fukushima zur Privat-PV

Streit um Ausnahmen von EEG-Umlage

Berücksichtigt werden muss aber die besondere Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit der strom-intensiven deutschen Unternehmen und der damit verbundenen Wertschöpfungsketten zu erhalten. Die so genannte Besondere Ausgleichsregelung (Ausnahmen von der EEG-Umlage) begünstige 2013 laut Liste des Bafa (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) 1.716 Unternehmen mit insgesamt 2.295 Abnahmestellen. Für 2014 hatten bis Juli vergangenen Jahres 2.384 (insgesamt 3.480 Abnahmestellen) Befreiungs-Anträge gestellt. Mehr als 2.700 Firmen/Abnahmestellen sollen 2014 laut FAZ und VDI-Nachrichten in den Genuss der Ausnahmen kommen.

Hierzu hat sich die Europäische Union in Brüssel bereits negativ geäußert und ein so genanntes Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das macht nach Ansicht von Fachleuten alle für 2014 erteilten Bescheide unsicher, selbst wenn diese vom Bafa dieses Jahr absichtlich früher verschickt worden sind.

400.000 neue Arbeitsplätze dank erneuerbarer Energien – Exportboom

Der Sektor Erneuerbare Energien hat in Deutschland etwa 400.000 Arbeitsplätze geschaffen. Und die 1,5 Mio. Stromerzeugungsanlagen, die sich dezentral über ganz Deutschland verteilen, bedeuten natürlich dementsprechende Wertschöpfungen, was sich auch im Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland widerspiegelt. Wie bereits oben erwähnt, werden die Einsparungen an fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2030 mehr als 30 Prozent betragen. Die Exportinitiative für Erneuerbare Energie, gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium, zeigt große Erfolge. Im Jahr 2013 sind Güter im Bereich Erneuerbare Energien ca. 18 Mrd. Euro exportiert worden.

Im Koalitionsvertrag der großen Koalition werden zu den Themen Klima-Unverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit nur sehr vage Aussagen getroffen. Hier erreichte die deutsche Stromerzeugungsindustrie, besonders die großen EVU, möglichst hohe Flexibilität, um dann entsprechend in der neuen Legislaturperiode zielführend eingreifen zu können. Andererseits ist nicht daran gedacht, bestehende Verträge zu kündigen – es soll also Bestandsschutz geben.

Deckelung des Zubaus erwartet

Die Dezentralisierung von Energieerzeugungsanlagen ist nicht mehr rückgängig zu machen, schreitet aber in den nächsten Jahren langsamer voran, als es die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie bewerkstelligen könnte. So wird erwartet, dass eine Deckelung des Zubaus von Stromerzeugungsanlagen im Bereich Photovoltaik und Windenergie vereinbart wird. Die Tarifgestaltung für neue Verträge soll auch die hohen Unterstützungs-Zusagen abbauen (in der Photovoltaik soll es ab 52 GW keine Einspeisevergütung mehr geben), um für die allgemeine Bevölkerung attraktive Stromtarife sicher zu stellen. Momentan liegt die Hauptlast durch die erhöhten Stromtarife bei Privathaushalten und Kleingewerbe. Denn wie bereits oben erwähnt, sind durch die Ausnahmeregelung energieintensive Betriebe von der Umlage für die Erneuerbaren Energien ganz oder teilweise befreit.

Nach verschiedenen Studien wissenschaftlicher Institutionen in Europa wird die Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien bis 2030 um 15 bis 18 Prozent zunehmen. Diese Energieeffizienz wird sich letztendlich auch in den Produktpreisen widerspiegeln. Es ist weniger mit einem Anstieg der Energienachfrage zu rechnen, zumal die klimatischen Verhältnisse in Mitteleuropa einen mittleren Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert zwischen 2 und 4° Celsius erwarten lassen. Dieser Temperaturanstieg wird nicht nur klimatische Veränderungen mit sich bringen. Die Szenarien entsprechender Naturkatastrophen wurden von den großen Versicherungsunternehmen bereits eingepreist und spiegeln sich in den Prämien wider. Die hohen Prämienzahlungen decken nun z.B. die erhöhten Klimarisiken im Offshore Bereich ab.
Folgt:  Gaskraftwerke und Speicherung ausbauen