Standards für Milliardengeschäft CO2-Kompensationen müssen her
Regierung wird Großabnehmer für Zertifikate
Deutschland verfehlt sein Klimaziel, den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu senken. Das Klimaschutzgesetz soll es richten. Neben eindeutigen Zielzuweisungen für die verschiedenen Ressorts legt das Gesetz fest, dass die Bundesverwaltung künftig klimaneutral arbeiten soll. Dazu soll vor allem der Anteil Erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz gesteigert werden. Außerdem heißt es im Gesetzesentwurf: „Nicht vermiedene Treibhausgasemissionen sollen kompensiert werden.“ Ohne erhebliche Energieeinsparungen werden Bundesregierung, nachgeordnete Behörden und Ämter damit großer Käufer von Klimazertifikaten. Was bisher fehlt, sind verbindliche Standards, darauf weist Florence Schulz am 13.03.2019 auf EURACTIV.de hin. weiterlesen…
„Die Spekulationswelle, die europäische CO2-Zertifikate zur heißesten Anlage des Jahres 2018 gemacht hat, zeigt wenig Anzeichen für ein Abebben“, zitiert die
Deutschland hat sich in Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die CO2-Emmissionen von Gebäuden, Verkehr und Landwirtschaft deutlich zu mindern. Die europarechtlich verbindlichen Ziele werden ohne Trendumkehr in jedem der kommenden Jahre weit verfehlt werden. Um die Defizite auszugleichen, muss Deutschland bis 2030 für bis zu 60 Milliarden Euro Emissionszertifikate (siehe
Dank der hohen Preise am ETS-Markt für CO2-Zertifikate klingelt die Kasse von Bundesfinanzminister Olaf Scholz: Der kann sich nach Schätzungen 2018 über unerwartete Zusatzeinnahmen in Höhe von 2 Mrd. Euro freuen. Denn nach Informationen der
Die Preise für europäische CO2-Emissionszertifikate könnten sich für die Jahre 2019-2023 bei durchschnittlich 35 bis 40 Euro pro Tonne einpendeln, heißt es in einem neuen
Trotz zahlreicher politischer Maßnahmen kann nach wie vor ein weltweiter CO2-Anstieg beobachtet werden. Auch Österreich verfehlt sein Klimaschutzziel.
Am 28.02.2017 haben sich die EU-Länder einer
Die Bundesregierung stellt laut einer
Allerdings werden die kostenlos verteilten CO2-Rechte in Anwendung eines sektorübergreifenden Korrekturfaktors verringert, wenn ihre Menge größer ist als die von der Kommission festgelegte Höchstmenge. In drei Mitgliedstaaten erhoben Unternehmen Klage gegen die für die Zuteilung zuständigen nationalen Behörden. Sie wendeten sich damit gegen die inländischen Zuteilungsentscheidungen für den Zeitraum 2012 bis 2020 sowie die jährlich festgesetzte Höchstmenge an Zertifikaten in den Jahren 2011 und 2013.