Bundesrat verabschiedet Energiesammelgesetz – mehr Wettbewerb bei Photovoltaik und Windkraft
Länder wollen in Energiepolitik stärker mitreden – VKU positiv
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 30.11.2018 beschlossenen Energiesammelgesetz am am 14.12.2018 zugestimmt. Einer Mitteilung auf bundesratKOMPAKT zufolge werden damit umfangreiche Änderungen bei der KWK, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Mieterstrom zum kommenden Jahr wirksam. So wird etwa der Wettbewerb bei Wind- und Solarenergie an Land verstärkt: die Ausschreibungsmengen, um die sich Anbieter bemühen können, steigen in den nächsten drei Jahren um insgesamt 4 Gigawatt: von 1 GW 2019 über 1,4 GW 2020 auf 1,6 GW 2021. weiterlesen…
Der Bundesrat hat die Novelle erwartungsgemäß auch durchgewunken. Damit können das Energiesammelgesetz zum 01.01.2019 planmäßig in Kraft treten. Für die Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt seien damit die Sonderkürzungen zwischen Februar und April beschlossen, zugleich seien aber auch die Sonderausschreibungen auf den Weg gebracht, wie
„Offenbar haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen Kompromiss beim Energiesammelgesetz geeinigt“, schreibt
Zu Beginn des 
Nachdem das Bundeskabinett den Startschuss für das lang erwartete Energiesammelgesetz gegeben hat, begrüßt es der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer
Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des „Energiesammelgesetzes“ schlägt die Bundesregierung vor, die EEG-Förderung neuer Solaranlagen um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Nach Einschätzung des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy hätte dies fatale Auswirkungen für so genannte Mieterstrommodelle: Die laut Mieterstromgesetz vorgesehene Förderung dieser Anlagen orientiert sich an der EEG-Vergütung. Entsprechend drohen hier Einschnitte von 50 Prozent oder mehr, was viele Projekte unwirtschaftlich machen würde. Es kommentiert