Überprüfbare Festlegungen für 30 Jahre
Die EU-Kommission hat auf ihrer Webseite ec.europa.eu einen Fragen- und Antworten-Katalog zum neuen Klimagesetz zusammengestellt. Da die bisherigen Politiken nicht ausreichen würden, bis 2050 Klimaneutralität zu erzielen, bedürfe es eines ehrgeizigen Ansatzes, des EU-Klimagesetzes eben. Mit dem Klimagesetz werde das Ziel der EU rechtlich verankert, außerdem festgelegt, dass bestehende Strategien und sechs Rechtsvorschriften daraufhin zu überprüfen seien, ob sie mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem festgelegten Zielpfad im Einklang stehen, damit der Übergang fair verlaufe und niemand zurückbleibe. Alle fünf Jahre werde die Kommission prüfen, ob der Zielpfad noch angemessen ist oder aktualisiert werden muss. Der Europäische Klimapakt werdedie Anstrengungen bündeln und Regionen, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Schulen, die Industrie und Privatpersonen einbinden. Mit ihren Antworten hat die EU-Kommission allerdings auch Pflöcke eingeschlagen, an denen sie sich messen lassen wird müssen. weiterlesen…