Klimaskeptiker dürfen so genannt werden – endgültig
OVG: UBA-Untersuchung darf Journalisten namentlich nennen
Das Umweltbundesamt darf Journalisten wegen ihrer Haltung zur Erderwärmung namentlich nennen und als „Klimawandelskeptiker“ bezeichen,, so der Tenor eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Az 3 L 44/ 16) vom 02.02.2017, das erst spät Echo in den Medien gefunden hat. Ursache der Auseinandersetzung war die Untersuchung des UBA vom Mai 2013 „Und sie erwärmt sich doch! Was steckt hinter der Debatte um den Klimawandel?“ (siehe: solarify.eu/das-uba-und-die-klimawandel-skeptiker), in der u.a. die Autoren Michael Miersch und Dirk Maxeiner als Klimwandelskeptiker genannt wurden. weiterlesen…

Seit Monaten fragt
„Der Klimawandel birgt zunehmend größere Risiken für unsere Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Europas Wirtschaft“, warnt die
Der Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya aus Peru hat am 26.01.2017 in seinem Zivilverfahren gegen RWE Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt. Das teilte die
Kommunen und Regionen sind deutschlandweit aufgerufen, sich mit vorbildlichen Projekten zum Klimaschutz und zur Klimafolgenbewältigung am Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2017“ zu beteiligen. Seit dem Jahr 2009 findet der vom