Regierung beschließt Wettbewerbsfähigkeitsschutz deutscher Unternehmen
Bundestags-Maßgaben werden bei Ausgleichsmaßnahmen zur CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel berücksichtigt
Die Bundesregierung ermöglicht Ausgleichsmaßnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV). Die dafür notwendige Verordnung hat das Bundeskabinett laut einer Medienmitteilung des BMU am 07.07.2021 den Maßgaben des Bundestags folgend beschlossen. Der Verordnung zufolge erhalten dem Brennstoffemissionshandel unterliegende Unternehmen künftig eine finanzielle Kompensation, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. Der Großteil dieser Mittel muss wiederum in den Klimaschutz investiert werden. weiterlesen…
Ein zweidimensionales Legierungsmaterial – hergestellt aus fünf Metallen im Gegensatz zu den traditionellen zwei – wurde von einer Zusammenarbeit zwischen Forschern an der
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Anlässlich der 26. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention in Glasgow (COP26) im November 2021 hat der WBGU am 06.07.2021 das
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