Ratgeber Mieterstromzuschlag
BNetA: Hinweise zum Mieterstromzuschlag aus Sicht der Anlagenbetreiber
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20.12.2017 ein 12-seitige Schrift mit dem Titel „Hinweis zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung“ veröffentlicht. Die Hinweise beziehen sich auf Mieterstrom-Modelle, für die der „Mieterstromzuschlag“ nach dem EEG in Anspruch genommen wird, unter anderem geht es um Fragen zur Höhe des Mieterstromzuschlags und den Voraussetzungen, die von den Anlagenbetreibern eingehalten werden müssen, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten. weiterlesen…
Wer die Internetseite der Bonner Solarparc AG aufruft, den überrascht zunächst ein „wichtiger Hinweis: ‚Sehr geehrte Besucher, ab dem 19.12.2017 ändern sich unsere Kontakdaten…'“ Der Grund: Nach dem Firmengründer Frank Asbeck kauft nun auch der Ex-Finanzvorstand Philipp Koecke (Foto) aus der Insolvenzmasse des Bonner Solarworld-Konzerns. Mit Solarparc sicherte sich der frühere Solarworld-Top-Manager ein Filetstück aus dem insolventen Photovoltaik-Konzern.
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Die menschliche Nutzung von Biomasse führt zu einer Halbierung der globalen Vegetationsbestände. Das ist mit massiven Emissionen von Treibhausgasen verbunden. Die weltweite pflanzliche Speicherkapazität für Kohlenstoff beträgt Berechnungen von Forschern der