Weitere Ausnahmen von EEG-Umlage
Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen in puncto EEG-Umlage soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/4683) vor. Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. weiterlesen…
Gegen einen Weiterverkauf von Vattenfalls ostdeutschem Braunkohlegeschäft demonstrierten am 22.04.2015 schwedische und deutsche 


