Einigung bei naturverträglichem Ausbau der Windenergie
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent zu erhöhen. Klimaneutralität soll bis spätestens 2045 erreicht werden. Der Ausbau hat inzwischen eine doppelte Dringlichkeit: Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Klimakrise wirksam einzudämmen. Und: es ist angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine notwendig, Deutschland aus dem Klammergriff der russischen Energieimporte zu befreien. Entscheidender Schlüssel dafür ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien – eine Frage der öffentlichen Sicherheit, der ökologischen Vernunft und auch der ökonomischen Zukunftsfähigkeit. Daher setzt die Bundesregierung alle Hebel in Bewegung, Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Vor allem müssen – so eine Medienmitteilung aus Berlin – die notwendigen Flächen für den Windenergieausbau rechtzeitig bereitgestellt werden. Dazu wird die Bundesregierung ein Wind-an-Land-Gesetz vorlegen, das die Länder verpflichtet, zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen. weiterlesen…