Weltweit stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Ab 2023 gilt das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
Am 01.01.2023 tritt das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Einer Medienmitteilung aus dem BMWK zufolge werden damit weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. weiterlesen…
Vor 450 Millionen Jahren war die Erde noch nicht so grün, wie sie heute ist. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt siedelte sich allerdings die erste Landpflanze an und breitete sich kontinuierlich aus. Wahrscheinlich handelte es sich damals um eine frühe Form des Mooses Bärlapp, das nur ein paar Zentimeter über den Boden ragt, schreibt
Die Europäische Kommission hat laut einer
Es war eine wissenschaftliche Sensation, als
Nach dem Willen von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger soll unterirdische CO2-Speicherung in Deutschland rasch zugelassen werden. Ein entsprechendes Gesetz soll 2023 auf den Weg gebracht werden. Doch das Verfahren ist umstritten – auch Wirtschaftsminister Habeck war lange dagegen. Jetzt hat er angekündigt, bald einen CCS-(Carbon Capture and Storage)-Gesetzentwurf vorzulegen- so
Mit einem bahnbrechenden Abkommen zum Schutz der Biodiversität haben sich die Teilnehmer der COP 15 in Montreal darauf geeinigt, bis 2030 ein Drittel der Fläche des Planeten unter Naturschutz zu stellen. Lebenswichtige Ökosysteme wie Regenwälder und Feuchtgebiete sowie die Rechte der indigenen Völker sollen besoners geschützt werden. Ein
2022 erreichte der deutsche Energieverbrauch 11.829 Petajoule (PJ) beziehungsweise 403,6 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE) – ein Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch kam damit nach den Berechnungen der
Eine heimtückische Kategorie von krebserregenden Schadstoffen, die als „ewige Chemikalien“ bekannt sind, ist vielleicht doch nicht so dauerhaft.
Nylon-6 ist ein widerstandsfähiger, nicht bioabbaubarer Kunststoff, der sich mit normalen konventionellen Ansätzen nicht recyceln lässt. Einen neuen Recyclingweg für Nylon-6 stellt ein US-amerikanisches Team am 20.12.2022 in
Die EU-Kommission gewährt 2,14 Millionen Euro Fördergeld, um den am