Mehr Rückgabestellen für Elektronikgeräte
Bundesrat zu Elektroschrott
Die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte wird vereinfacht: Nach dem Bundestag hat am 07.05.2021 auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen. Dazu wird unter anderem der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen: Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Altgeräte in Geschäfte zurückbringen, die mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. weiterlesen…
Die Sammelquote für Elektro- und Elektronikgeräte muss erhöht werden, und der illegale Export solcher Altgeräte ins Ausland sollte unterbunden werden. In diesen beiden Punkten hat in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 24.03.2021- so der
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In einem Antrag (
Transnationale Umweltkriminalität – Wildtierhandel, illegaler Holzeinschlag, Deponierung von gefährlichen Abfällen und mehr steht in engem Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und kostet die Weltwirtschaft schätzungsweise 91 bis
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen. Nun gibt es dafür einen bisher viel zu wenig bekannten Dienst der Deutschen Post: 