Zeithorizont für Kohleausstieg
G7-Staaten: bis 2035 – globales Plastikabkommen bis Ende 2024
Das Treffen der G7 Umwelt-, Klimaschutz- und Energieministerinnen und -minister in Turin ist am 30.04.2024 mit einer Abschlusserklärung zu Ende gegangen, welche die Entschlossenheit der G7 im Kampf gegen die globale Dreifachkrise aus Artenaussterben, Plastikvermüllung und Klimawandel bekräftigen soll. Erstmalig einigen sich die G7 auf einen konkreten Zeithorizont für den Kohleausstieg: 2035 – laut gemeinsamer Medien-Erklärung von BMWK und BMUV (in der die Jahreszahl 2035 für den Ausstieg allerdings fehlt) „ein wesentlicher Meilenstein zur Abkehr von den fossilen Energieträgern weltweit“. weiterlesen…
Schlechtes Image, falsche Signale aus Berlin und ein massiver Fachkräftemangel: Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich in einer öffentlichen Anhörung am 13.12.2023 mit dem Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen beschäftigt. Die sechs geladenen Sachverständigen zeigten auf, wo aus ihrer Sicht die größten Hürden beim Ausstieg aus der Kohleindustrie bis zum Jahr 2038 liegen. Die Anhörung war – so der parlamentseigene Pressedienst
Der Ausstieg aus der Kohle verändert vieles für die Menschen im rheinischen Braunkohlerevier. An den notwendigen Strukturwandelprozessen sollen sie beteiligt werden, um einen gerechten und akzeptierten Übergang zu postfossilem Wirtschaften zu ermöglichen. Aber wie sieht es mit der Teilhabe und Beteiligung in der Realität aus? Das haben Forschende des Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik (RUFIS) unter Mitwirkung von WissenschaftlerInnen der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland untersucht.
Milliardenschwere Übernahme im Energiesektor: Zwei Bieter waren noch im Rennen für den Essener Energieproduzenten, der einmal Steinkohlen-Elektrizitäts AG hieß. Jetzt haben sich die kommunalen Eigner entschieden – und sorgen damit für eine Überraschung. Die spanische
Das
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragte am 08.11.2022 die gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Änderungsvertrag zum öffentlichrechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (
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Die Zukunft der Energieversorgung liegt bei den Erneuerbaren Energien. Die LEAG will in der Lausitz das