Weltweit stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Ab 2023 gilt das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
Am 01.01.2023 tritt das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Einer Medienmitteilung aus dem BMWK zufolge werden damit weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. weiterlesen…
Der Rohstoffkonzern Glencore verpflichtet sich laut einer in der
Um nachhaltigere globale Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt eine Studie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen – so eine
In wenigen Tagen übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Laut Programmentwurf will die Bundesregierung in dem Zug die Unterzeichnung des EU-Handelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten vorantreiben. In einer neuen
Wer immer noch glaubt, dass der Klimawandel ein reines Umweltthema ist, das nur die Natur bedroht, muss neu denken. Der Klimawandel ist auch im Wesentlichen ein menschliches Problem, da er verheerende Auswirkungen auf das menschliche Leben – und die Rechte – hat. Er verschärft die bestehenden Ungleichheiten, untergräbt die Demokratie und bedroht die Entwicklung insgesamt. Ebenso wird die weitaus größte Last auf die bereits in Armut lebenden Menschen zukommen, während die Reichen sich aus der steigenden Hitze und dem Hunger freikaufen können. 