Bundesrepublik Deutschland kündigt Energiecharta-Vertrag
Habeck: „Klarer Fortschritt“ – auch EU soll raus
Die Bundesregierung hat einer Medienmitteilung vom 30.11.2022 zufolge den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag beschlossen und stimmt dem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Handelsagenda vom 11.11.2022 zu. Ebenso hat das Kabinett die Eckpunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Handelspolitik vom 11.11.2022 gebilligt sowie wichtige Beschlüsse zur Fachkräfteeinwanderung und zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung (i.S. Genehmigung von Stromleitungen) getroffen. (Foto: Anti-ECT-Demonstration vor dem EU-Rats-Gebäude in Brüssel – © m. frdl. Genehmigung: CAN Europe.org) weiterlesen…
Die Alpen sind vom Klimawandel besonders betroffen. Um sie besser zu schützen, sind Informationen und Analysen zum Klima in diesem einzigartigen Ökosystem umso wichtiger. Daher starten die nationalen Wetterdienste Deutschlands, Österreichs und der Schweiz eine neue gemeinsame Publikationsreihe mit dem Titel „Alpenklima“. Der
Am 02.12.2022 beschlossen die Aufsichtsräte von
„Wer sind die Vorreiter der Transformation, welches die besten Konzepte für den dringenden nachhaltigen Wandel?“ so die grundlegende Frage zum Thema
Hochvolt-Batterien von ausrangierten Elektroautos können auch nach jahrelangem Einsatz auf der Straße noch sinnvoll genutzt werden. Die AUDI AG und
Es sei abzusehen, so die
Zur Erreichung der Klimaschutzziele hat der Bundestag einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Schon bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Gleichzeitig erfolgt der Ausstieg aus Atom und Kohle. Bereits in den nächsten Jahren werden erhebliche Stromerzeugungskapazitäten abgestellt und durch erneuerbare Energien ersetzt. Näheres dazu in der Pressemitteilung der
Die Billigbusfirma Flixbus arbeitet
„Habecks nächster Staatseingriff – Der Bund will die Gasnetze an sich reißen“, titelt die
Der Bundestag hat am 02.12.2022 mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für kleinere Solarstromanlagen bis 30 kwp Leistung beschlossen. Danach müssen die Betreiber dieser kleinen Solarkraftwerke nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend zum 01.01.2022 keine Einkommens- und Gewerbesteuer für die Einnahmen aus der Solarstromvergütung bezahlen, wie der