BSW: Jährlich durchschnittlich 10 GW mehr PV erforderlich
Enttäuschung über EEG-2021-Reförmchen
Enttäuscht hat die Solarwirtschaft auf Pläne der Großen Koalition reagiert, den Ausbau der Photovoltaik 2022 einmalig um vier Gigawatt anzuheben. Zu den am 23.04.2021 bekannt gewordenen Plänen erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Mit einem Feuerlöscher lässt sich ein verheerender Waldbrand nicht löschen, mit vier Gigawatt mehr Photovoltaik nicht der Klimakollaps verhindern!“ Der BSW fordert stattdessen, die installierte Photovoltaik-Kapazität bis 2030 zu vervierfachen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend zu überarbeiten. weiterlesen…
Als fairer Beitrag Deutschlands zur Einhaltung der globalen 1,5-Grad-Grenze stellten die
Die Koalition hat sich laut
Einige Gräser sind nachhaltige Energiequellen, die laut neuer Forschung auch unter rauen Wachstumsbedingungen helfen könnten, Netto-Null-CO2-Emissionen zu erreichen. Die Gattung der Miscanthus-Gräser, die üblicherweise verwendet wird, um Gestaltung und Struktur in Gärten zu bringen, könnte schnell zur ersten Wahl für die Biokraftstoffproduktion werden. Eine Untersuchung des
Energie-Experte Hans-Josef Fell sieht das neue EU-Klimagesetz skeptisch: Die EU-Mitgliedsstaaten und das Parlament hätten sich zwar auf ein Gesetz für Klimaneutralität bis 2050 verständigt, mit dem Zwischenziel einer CO2-Reduktion von netto mindestens 55% bis 2030 – aber im Gegensatz zu vielen Kommentaren „können diese EU-Ziele keineswegs den bereits herrschenden Klimanotstand auf der Erde beenden, geschweige denn den Eintritt der Erde in eine unbeherrschbare irdische Heißzeit verhindern. Die Konsequenzen werden sein, dass es die menschliche Zivilisation wie wir sie heute kennen spätestens ab 2050 nicht mehr geben wird.“
Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige politische Einigung erzielt, in der das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 und ein kollektives Nettoziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Emissionen nach Abzug von Beseitigungen) von mindestens 55% bis 2030 im Vergleich zu 1990 im Recht verankert wird. Das steht in einer
Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierung vorgelegt, das durch einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Taxonomie dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken: Anleger sollen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. Die umstrittene Frage, wie in diesem Rahmen Investitionen in Erdgasprojekte eingestuft werden, wurde kurzfristig auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag Ende des Jahres verschoben. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing warnt denn auch vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine „jahrelange Hängepartie in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren“.
Dynamische, zeitabhängige Stromtarife könnten für mehr Ökostromverbrauch und weniger CO2-Belastung sorgen. Kunden, Umwelt und das Klima sollen mit ihnen durch intensive, gezielte Ökostromnutzung profitieren. Beim Verbrauch soll Geld durch Mitnahmeeffekte bei niedrigen Börsenstrompreisen gespart und sogar der Aufbau von Eigenversorgung – auch für Mieter – möglich werden.
Günstiger als mit Sonne lässt sich heute Strom nicht erzeugen. An sonnigen Standorten entstehen derzeit Kraftwerke, die Solarstrom sogar für weniger als 2 ct/kWh liefern werden. Marktgängige Solarzellen auf der Basis von kristallinem Silizium machen dies mit Wirkungsgraden bis 23 Prozent möglich und halten daher einen Weltmarktanteil von etwa 95 %. Mit noch höheren Wirkungsgraden (jenseits der 26 %) könnten die Kosten weiter sinken. Dieses Ziel hat nun eine Arbeitsgruppe vom
Festkörperchemiker der