Warten auf EEG-Novelle
BWE drängelt
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 25.08.2020 die Vorlage des Referentenentwurfs der EEG-Novelle zum Ende der Sommerpause angekündigt. Am 23.09.2020 soll das Gesetz im Bundeskabinett behandelt werden und zum 01.01.2021 in Kraft treten. Damit folgt das Wirtschaftsministerium den Forderungen der Bundesländer, denen einzelne Änderungen im Energierecht wie die Abschaffung des Solarförderdeckels zuletzt nicht weit genug gingen.
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Im Rahmen des geplanten Konjunkturprogramms zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise müssen die bestehenden finanziellen und bürokratischen Hürden für den Ausbau der Solarenergie beseitigt werden. Das fordern das
Mit der Neuregelung sollen unter anderem die Realisierungsfristen für Ausschreibungsprojekte, die vor dem März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert werden. Die zugesagte Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt ist indes nicht im Entwurf zu finden. Das Bundeswirtschaftsministerium verweise auf die noch laufenden Abstimmungen, wie
Viele Einwände gegen und Verbesserungsvorschläge für die von der Bundesregierung geplanten Energierechts-Änderungen äußerten Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 20.11.2018. Die Branchenexperten sahen zahlreiche Probleme, die das umfangreiche Gesetzes-Novellierungswerk für die von ihren Verbänden vertretenen Unternehmen mit sich bringen würde, betonten aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer Aktualisierung der geltenden Regelungen. Die Abgeordneten interessierten sich unter der Leitung des Vorsitzenden Klaus Ernst (Die Linke) vor allem für mögliche Auswirkungen der Gesetzesvorhaben auf die Wirtschaft sowie für die weitere Ausgestaltung des Übergangs von der konventionellen zur regenerativen Stromerzeugung und deren Versorgungssicherheit.
Das Bundeswirtschaftsministerium will offenbar mit einen Referentenentwurf zur Änderung des EEG, des KWK-Gesetzes und weiterer Bestimmungen im Energierecht das Wachstum sauberen Ökostroms künftig deutlich bremsen. Das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, sollte laut einem ersten Gesetzentwurf des BMWi durch Sonderausschreibungen für Ökostrom erreicht werden. Jetzt sollen weit weniger Kapazitäten für Solar- und Windanlagen ausgeschrieben werden. Auf Drängen der Unionsfraktion wurde der ursprüngliche Vorschlag gestrichen, so
Unter dem Dach des 