EEG-Entwurf: Anschlussregelung für Post-EEG-Anlagen und Ausschreibungen für PV-Dachanlagen
Abschaffung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch fehlt
Mit der Reform soll u.a. der Rechtsrahmen für PV-Anlagen angepasst werden, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Sie sollen für eine Übergangszeit ihren Solarstrom für den Marktpreis abzüglich Vermarktungskosten an den Netzbetreiber verkaufen können. Zudem werden Ausschreibungsmengen für PV-Anlagen bis 2028 festgeschrieben. Was im Entwurf fehlt, ist die Abschaffung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch, wie sie in der Erneuerbaren-Richtlinie der EU gefordert wird, stellte Sandra Enkhardt von pv magazine bei Durchsicht fest. weiterlesen…
Wie zu erwarten, haben die Branchenverbände bereits eine Reform der Reform angemahnt. Zumal die in der EEG-Novelle formulierten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 schon sehr bald überholt sein werden. Das neue EU-Ziel müsste noch eingearbeitet werden, ebenso wie die EEG-Umlagebefreiung für Wasserstoff. „Es ist also keinesfalls sicher, dass das EEG 2021, wie es inzwischen offiziell heißt, zum 01.01.2021 in Kraft tritt. Oder doch noch im beginnenden Wahlkampf untergeht“, so der
Das
Im Rahmen des geplanten Konjunkturprogramms zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise müssen die bestehenden finanziellen und bürokratischen Hürden für den Ausbau der Solarenergie beseitigt werden. Das fordern das
Mit der Neuregelung sollen unter anderem die Realisierungsfristen für Ausschreibungsprojekte, die vor dem März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert werden. Die zugesagte Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt ist indes nicht im Entwurf zu finden. Das Bundeswirtschaftsministerium verweise auf die noch laufenden Abstimmungen, wie
Viele Einwände gegen und Verbesserungsvorschläge für die von der Bundesregierung geplanten Energierechts-Änderungen äußerten Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 20.11.2018. Die Branchenexperten sahen zahlreiche Probleme, die das umfangreiche Gesetzes-Novellierungswerk für die von ihren Verbänden vertretenen Unternehmen mit sich bringen würde, betonten aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer Aktualisierung der geltenden Regelungen. Die Abgeordneten interessierten sich unter der Leitung des Vorsitzenden Klaus Ernst (Die Linke) vor allem für mögliche Auswirkungen der Gesetzesvorhaben auf die Wirtschaft sowie für die weitere Ausgestaltung des Übergangs von der konventionellen zur regenerativen Stromerzeugung und deren Versorgungssicherheit.
Das Bundeswirtschaftsministerium will offenbar mit einen Referentenentwurf zur Änderung des EEG, des KWK-Gesetzes und weiterer Bestimmungen im Energierecht das Wachstum sauberen Ökostroms künftig deutlich bremsen. Das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, sollte laut einem ersten Gesetzentwurf des BMWi durch Sonderausschreibungen für Ökostrom erreicht werden. Jetzt sollen weit weniger Kapazitäten für Solar- und Windanlagen ausgeschrieben werden. Auf Drängen der Unionsfraktion wurde der ursprüngliche Vorschlag gestrichen, so
Unter dem Dach des 