Endlager-Kommission einig über Standort-Definition
Begriff „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“
Die Kommission hoch radioaktiver Abfallstoffe (so genannte Endlager-Kommission) hat sich am 21.01.2016 nach intensiver Diskussion auf die Definition des Begriffes „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“ geeinigt. Die Definition bezieht sich auf den Paragraphen 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und ist Grundlage für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren eines Endlagers für hochradioaktive Abfallstoffe. weiterlesen…
Ein Material aus Schichtoxiden und ein aus Apfelresten gewonnenes kohlenstoffbasiertes Aktivmaterial könnten die Kosten für Energiespeicher senken helfen. Beide zeigen exzellente elektrochemische Eigenschaften und stehen für umweltfreundliche und nachhaltige Nutzung von Ressourcen. In den Zeitschriften 
