Stromsteuer-Befreiungen beihilferechtskonform ausgestalten
Gesetzentwurf
Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer – wie etwa für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung von zwei Megawatt – gelten als staatliche Beihilfen im Sinn des EU-Vertrages. Die Bundesregierung hat daher am 27.02.2019 einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform auszugestalten. „Dabei sollen die Steuerbefreiungen einen klar definierten Anwendungsbereich erhalten und für die Zukunft rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand gewährt werden können“, heißt es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (19/8037). weiterlesen…