Zu hohe Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke
Real entstehende Kosten bzw. Ertragseinbußen durch Kohleausstieg erheblich niedriger
Ende dieser Woche entscheidet der Bundestag über das Gesetz zum Kohleausstieg und die im Vorfeld ausgehandelten pauschalen Entschädigungen für die Betreiber der deutschen Braunkohlekraftwerke. Diese sind nach einer Analyse des Öko-Instituts e.V. zu hoch. Nach den aktuellen Plänen soll der Lausitzer Braunkohlekraftwerks- und Tagebaubetreiber LEAG eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Euro erhalten, nach den Berechnungen des Öko-Instituts um fast eine Milliarde Euro zu viel. weiterlesen…
Das Kabinett hat am 24.06.2020 den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken zur Kenntnis genommen und dessen Unterzeichnung zugestimmt. Bevor die Vertragsparteien unterschreiben können, muss der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf zustimmen. Wie das
Vorläufig stillgelegte Braunkohlekraftwerke sollten bei Versorgungsengpässen ans Netz gehen – das war der Deal mit den EVU, damit sie die vorzeitige Stilllegung von acht Kohlemeilern duldeten. Das kostet den Steuerzahler aber Millionen – die zahlt die Bundesregierung für die sogenannte „Sicherheitsbereitschaft für Kraftwerksanlagen“ (siehe 
-von Nicole Weinhold auf
Im Streit um neue EU-Umweltstandards für Kohlekraftwerke zeigt eine aktuelle