Stellungnahmen zur EEG-Reform
Green Planet Energy: „Verbesserungen bei Mieterstrom und solarer Eigenversorgung nötig“
Angesichts der bevorstehenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) reichten etliche NGO ihr Stellungnahmen ein. Darunter die Energiegenossenschaft Green Planet Energy, der BEE, der bne und der VKU. Es wurden dringend Verbesserungen bei Mieterstrom und der Eigenversorgung aus Photovoltaikanlagen angemahnt. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf mit seinem klaren Fokus auf die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus aber ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, so Green Planet Energy in ihrer am 17.03.2022 an das Bundeswirtschaftsministerium versandten Stellungnahme zur aktuellen Novelle. Der BEE vermisst dagegen einen wirkichen Aufbruch. Der bne schlägt eine Weiterentwicklung der Anlagenzusammenfassung bei Dach-PV vor. Und der VKU findet es bedauerlich, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des KWKG keine Perspektive für den dringend notwendigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bieten. weiterlesen…
„Deutschland, Land der aufgehenden Sonne?“ titelte Martin Polansky vom ARD-Hauptstadtstudio auf
Zum Runden Tisch, zu dem das BMWi am 14.10.2020 geladen hatte, heißt es in einer
Vor dem für morgen, dem 23.09.2020, erwarteten Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle sieht die
In den kommenden zehn Jahren ist ein massiver Ausbau insbesondere von“kleiner Photovoltaik“ nötig und möglich. Bis 2030 kann vornehmlich mit Dachanlagen ein Zubau auf bis zu 140 Gigawatt Leistung realisiert werden. Mit diesem neuen Bürgerenergie-Boom würden die drohende Ökostromlücke verhindert und die Klimaschutzziele erreicht. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer von den
Bis zum 17.09.2020 konnten im Rahmen der Verbändeanhörung Stellungnahmen zum aktuellen Referentenentwurf der EEG-Novelle 2021 beim Bundeswirtschaftsministerium abgegeben werden. Das Echo – allen voran der
Die anstehende EEG-Novelle sorgte für eine Demonstration mehrerer Umweltorganisationen vor dem Bundeswirtschaftsministerium. Mit einer großen symbolischen Aktion hat das
Mit der Reform soll u.a. der Rechtsrahmen für PV-Anlagen angepasst werden, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Sie sollen für eine Übergangszeit ihren Solarstrom für den Marktpreis abzüglich Vermarktungskosten an den Netzbetreiber verkaufen können. Zudem werden Ausschreibungsmengen für PV-Anlagen bis 2028 festgeschrieben. Was im Entwurf fehlt, ist die Abschaffung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch, wie sie in der Erneuerbaren-Richtlinie der EU gefordert wird, stellte
Wie zu erwarten, haben die Branchenverbände bereits eine Reform der Reform angemahnt. Zumal die in der EEG-Novelle formulierten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 schon sehr bald überholt sein werden. Das neue EU-Ziel müsste noch eingearbeitet werden, ebenso wie die EEG-Umlagebefreiung für Wasserstoff. „Es ist also keinesfalls sicher, dass das EEG 2021, wie es inzwischen offiziell heißt, zum 01.01.2021 in Kraft tritt. Oder doch noch im beginnenden Wahlkampf untergeht“, so der
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