EuG: EEG-Umlage ist Beihilfe
Bundesrepublik unterliegt gegen EU-Kommission
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil vom 10.05.2016 die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum EEG in der Fassung von 2012 abgewiesen. Es bestätigt laut einer Pressemitteilung damit die Feststellung der EU-Kommission von November 2014, dass durch das EEG 2012 europarechtswidrige Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden seien, denn bei dem umlagefinanzierten System des EEG handle es sich um Beihilfen. Das EuG begründet das Urteil im Wesentlichen mit der unzulässigen Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage. weiterlesen…
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11.03.2016 