Habeck: Wichtiges Klimapaket geht in Ressortabstimmung
Entwürfe des Klimaschutzgesetzes und Klimaschutzprogramms an Ressorts übermittelt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 14.06.2023 die Ressortabstimmung zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Klimaschutzprogramms (KSP) eingeleitet. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir haben den Ressorts die Entwürfe zum Klimaschutzgesetz und zum Klimaschutzprogramm übermittelt. Zusätzlich haben wir im Kabinett einen CO2-Aufschlag für Lkw auf den Weg gebracht. Aus den Einnahmen soll vor allem der Schienenausbau finanziert werden. Und auch die Änderungen des Straßenverkehrsrechts mit mehr Spielraum für umwelt- und klimafreundlichem Verkehr mit Bus, Bahn und Fahrrad stehen kurz vor ihrem Abschluss.“ weiterlesen…
n einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre zuständigen Kabinettsmitglieder Altmaier, Braun, Seehofer, Scholz und Schulze fordern mehr als 180 Organisationen und Unternehmen ein Klima-Konjunkturpaket zur wirtschaftlichen Wiederbelebung nach der Coronakrise. Es müsse aber im Einklang mit den Klima- und Energiezielen stehen – so eine
Das Wichtigste am jüngst beschlossenen deutschen Klimapaket ist nicht die Wirkung im Inland, wo rund 2 Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen entstehen. Es ist vielmehr „der potenzielle Beitrag zur Lösung des internationalen Koordinations- und Kooperationsproblems“. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Analyse der Ökonomen
Seit die Ergebnisse des Klimakabinetts (Ende September) vorliegen, steht die nationale CO2-Bepreisung der Non-ETS-Sektoren ab 2021 im Zentrum des Maßnahmenpakets. Das
Den Beschluss des Bundeskabinetts vom16.10.2019, mit dem weitere Teile des Klimapakets auf den Weg gebracht wurden, 
„Jedes Ministerium ist jetzt ein Klima-Ministerium“, tönte Bundesumweltministerin Svenja Schulze und versuchte fröhlich – oder musste sie ob ihres kabarettreifen Auftritts vor der Bundespressekonferenz selbst lachen? – den Eindruck zu erwecken, dass die Einhaltung der neu bestimmten Klimaziele kein Problem sei. Doch außer einer pauschalen Zahl von 40 % hat die Regierung keine differenzierten Einsparfestlegung darüber treffen können, welcher Bereich bzw. welches Ministerium mit welchem konkreten Sparvorgaben unterwegs sein soll. Sanktionen für den Fall einer Nichteinhaltung gibt es nicht, außer lauwarmen Absichtserklärungen liegt nichts Konkretes auf dem Kabinettstisch. Das entspricht dem, was die Bundesregierung auch schon in den vergangenen Jahren praktiziert hatte. „Ich habe mir sagen lassen, dass wir die Klimaziele verfehlen“, hatte vor einigen Monaten scheinheilig Kanzlerin Angela Merkel ihre mangelnden Anstrengungen im Klimaschutz kommentiert. Man muss kein Prophet sein, aber darauf wird es wieder hinauslaufen. Schuld wird auf alle Fälle niemand in der Regierungskoalition haben, es dürfte halt einfach wieder nicht geklappt haben. (Foto: „Handelt Jetzt! Sagt die Wahrheit! Politik neu leben!“ – Extinction Rebellion-Aktion in Berlin – © Klaus Oberzig)
Die Politik versucht, die Energiewende mit Tausenden Vorschriften zu steuern. Mit ihrem neuen Klimaprogramm hätte die Bundesregierung diesen Dschungel lichten können. Doch Experten sagen: Die Chance wurde vertan. Ob die Energiewende auch ein nachhaltiges Beschäftigungsprogramm ist, ist umstritten. Dass die Energiewende zumindest eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte und Gerichte ist, kann Ines Zenke mit Zahlen belegen. Daniel Wetzel in der