Bundesratsbeschluss stärkt Mieterstrom
Wohnungsgenossenschaften der Rücken gestärkt
Eine Änderung im Körperschaftssteuergesetz ermöglicht es den Genossenschaften künftig, bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes aus der Lieferung von Mieterstrom zu erzielen, ohne deshalb steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die NATURSTROM AG begrüßt – siehe Pressemitteilung vom 01.07.2019 – den Beschluss des Bundesrats, Wohnungsbaugenossenschaften die Umsetzung von Mieterstromprojekten zu erleichtern. weiterlesen…
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 30.11.2018 beschlossenen Energiesammelgesetz am am 14.12.2018 zugestimmt. Einer Mitteilung auf 
Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des „Energiesammelgesetzes“ schlägt die Bundesregierung vor, die EEG-Förderung neuer Solaranlagen um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Nach Einschätzung des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy hätte dies fatale Auswirkungen für so genannte Mieterstrommodelle: Die laut Mieterstromgesetz vorgesehene Förderung dieser Anlagen orientiert sich an der EEG-Vergütung. Entsprechend drohen hier Einschnitte von 50 Prozent oder mehr, was viele Projekte unwirtschaftlich machen würde. Es kommentiert
Der Bundesrat möchte die Energiewende in den Städten voranbringen. Wenn es nach der Länderkammer geht, muss das städtische Stromerzeugungs- und Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden. In einer Entschließung forderte der Bundesrat am 19.10.2018 die Bundesregierung deshalb auf, Hemmnisse der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen.
Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, am 21.08.2018 beschlossen, beim Bundesrat einen Entschließungs-Antrag zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende einzubringen, mit dem Ziel: Mehr PV und KWK, Mieterstrom verbessern.
Die Preise für Solarstrom sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Viele Wohnungs- und Energieunternehmen wollen sich deshalb gerne stärker für die Energiewende engagieren und Mietern klimafreundlichen Solarstrom vom Dach des Vermieters anbieten. Deutlich erschwert wird dies aber weiterhin durch unnötige steuerliche und bürokratische Barrieren. Das vor einem Jahr – am 29.06.2018 – vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die übereinstimmende
Unter dem Obertitel „Anlagenzusammenfassung“ berichtet