Bundeskabinett beschloss Atomgesetz-Novelle
Finanzieller Ausgleich der Energieversorger und Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten
Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – 18. AtGÄndG) beschlossen, der einen finanziellen Ausgleich für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen in die vom Deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung vorsieht. Darüber hinaus hat das Kabinett zugestimmt, dass ein begleitender öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgern im Namen der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie durch das Bundesministerium der Finanzen unterzeichnet wird. weiterlesen…
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Ein Elektrofahrzeug (fast) ohne Abhängigkeit von Ladestationen – das klingt nach Zukunftsmusik, aber erste Schritte dazu werden gerade gemacht. Ein Konsortium um das Institut für Solarenergieforschung Hameln (ISFH) hat
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