EU-Gericht weist Kommission in die Schranken
NOx-Grenzwerte bleiben
Das Gericht der Europäischen Union gab am 13.12.2018 einer Medienmitteilung des Gerichts der Europäischen Union folgend den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärte die Verordnung der Kommission teilweise für nichtig, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden. Die Kommission sei nicht befugt gewesen, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern. „Blamage für die Bundesregierung“, sagte die Deutsche Umwelthilfe und begrüßte die Bestätigung des NOx-Grenzwerts von 80 mg/km für Euro-6-Diesel-Pkw durch das Europäische Gericht. Für den BUND ist das Urteil „ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung, das Verkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt, ihre bisherige Haltung zu ändern“. weiterlesen…
Flexible Energieoptionen wie Energiespeicherung, intelligente Elektrofahrzeuge, Nachfrageverhalten und Verbindungsleitungen seien notwendig, um sicherzustellen, dass die Energiewende optimal veraufe. „Unser teures Energiesystem wäre ansonsten auf fossile Brennstoffe angewiesen und würde überschüssige Wind- und Solarkapazitäten installieren“, analysierte
Investoren, Projektierer und Technologieanbieter aus aller Welt, die die Entwicklung vorantreiben, treffen sich vom 15. bis 17. Mai 2019 in München auf der
Erneuerbare Energien werden 2018 voraussichtlich gut 38 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland decken – ein Anstieg um 2 Prozentpunkte gegenüber 2017. Im Januar, April und Mai haben die Erneuerbaren sogar bis zu 43 Prozent erreicht – voraussichtlich wird das auch im Dezember der Fall sein. Zu diesem Ergebnis kommen das
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Wälder und andere Ökosysteme sind für den Klimaschutz von zentraler Bedeutung. Das
Umsätze und Jobzahlen von Unternehmen, die am EU-Emissionshandel ETS teilnehmen, sind gestiegen. Die Industrie profitiert von der CO2-Reduktion. Die Begrenzung der CO2-Emissionen durch den EU-Emissionshandel ETS hat in den vergangenen Jahren weder dem Umsatz, noch Gewinnen oder Arbeitsplätzen der beteiligten Unternehmen geschadet sondern zu deren Erfolg beigetragen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer
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