VW-Vergleich in USA vorläufig genehmigt
Vorläufige Freigabe für Vergleichsprogramm erteilt – „kein Schuldanerkenntnis von Volkswagen“
US- Richter Charles R. Breyer (United States District Court for the Northern District of California) hat am 26.07.2016 die vorläufige Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung erteilt, die am 28. Juni mit privaten Klägern geschlossen wurde. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche in den USA beigelegt werden, die im Zusammenhang mit betroffenen Zwei-Liter-TDI-Fahrzeugen von Volkswagen und Audi stehen. Die Übereinkunft stelle „kein Schuldanerkenntnis von Volkswagen“ dar, so die Wolfsburger uneinsichtig in einer Mitteilung. (Foto: Ironisches ‚Reklame‘-Kunstwerk von Brandalism – Foto © Barnbrook brandalism.org.uk – CC BY-SA 4.0) weiterlesen…
„Schimpfkanonade der Kleinaktionäre“ betitelte die
VW sieht sich aufgrund des Abgasskandals jetzt auch in Deutschland mit Milliarden-Forderungen konfrontiert. Das Landgericht Braunschweig hat bestätigt, dass die