Ab 1. Mai 2015: Energieausweis mit Effizienzklasse Pflicht
Immobilienanzeigen müssen Energiekennzahlen enthalten – sonst Bußgeld – aber niemand kontrolliert
Seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Die Skala reicht von „A+“ („energetisch sehr gut“) bis „H“ („energetisch sehr schlecht“). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht. Neu ab dem 01.05. 2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld bis 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014. Die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund kritisieren aber die fehlende Überwachung durch Landes- und Bundesbehörden, die Mehrheit der Immobilien-Anbieter verweigert nämlich Angaben zur Energieeffizienz von Wohnobjekten. weiterlesen…