Niederlage für Pforzheimer Stadtwerke: Preissteigerung auf 336% unzulässig
Landgericht Mannheim stoppt doppelte Tarifstruktur für Grundversorgung

Die Pforzheimer Stadtwerke (SWP) dürfen in der Grundversorgung nicht mit zwei Tarifen agieren. Das Landgericht Mannheim untersagte am 25.02.2022 den SWP, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. In der am Mittwoch verkündeten Entscheidung heißt es, das Stadtwerk „missbrauche seine marktbeherrschende Stellung“. Schon in der Woche zuvor hatte das Landgericht Frankfurt dem Versorger Mainova die Aufspaltung der Grundversorgung in Bestands- und Neukunden-Tarife untersagt. Beide Verfahren hatte der Grünstromanbieter LichtBlick angestrengt. Gegen die Stadtwerke Pforzheim ermittelt in der gleichen Sache auch die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg. Inzwischen sind weitere E-Werke vor Gericht unterlegen. weiterlesen…
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Ein Forscherteam des Zentrums für Bioenergie-Innovation (CBI) am
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