„Zufallsgewinne“ am Strommarkt sollen rückwirkend zum 1. März abgeschöpft werden
…auch bei Erneuerbaren – BEE dagegen
Im Zuge der Strompreisbremse sollen 90 Prozent der Zufallsgewinne technologiespezifisch zunächst am Spot-, später am Terminmarkt von den Betreibern abgeschöpft werden. Dabei ist auch eine rückwirkende Abschöpfung seit dem 01.03.2022 zumindest für den Spotmarkt im Gespräch. Bei Erneuerbaren-Anlagen ohne anzulegenden Wert sei eine Abschöpfung oberhalb von 10 ct/kWh geplant, ansonsten wird die EEG-Vergütung angesetzt plus einer Sicherheitsmarge. Seit dem 18.10.2022 kursiert eine Power-Point-Präsentation aus Regierungskreisen, die unter dem Titel „Strompreisbremse“ auf „mögliche, vorläufige Optionen zur Umsetzung der EU-Beschlüsse“ aufführt, schreibt Sandra Enkhardt im Portal pv magazine. weiterlesen…
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