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BBEn + BEE: „Atempause beim Kohleausstiegsgesetz f. Regelung zu mehr Teilhabe u. Beteiligung nutzen“
Der bereits öffentlich gewordene Referentenentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstiegsgesetz hebt eine Privilegierung für gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaften nach dem EEG 2017 auf. Dass alle Bieter im Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorlegen müssen, sei richtig und werde bereits seit 2018 so praktiziert. In einer gemeinsamen Pressemeldung vom 19.11.2019 zeigten sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) dennoch enttäuscht, dass die Bundesregierung es bisher vermeidet, echte Instrumente für mehr Teilhabe, Beteiligung und regionale Wertschöpfung vorzuschlagen. Es sei jetzt noch Zeit, hier Verbesserungen aufzunehmen. (Foto: „Energie in Bürgerhand!“ – © Naturstrom Bürgerenergie) weiterlesen…
Statt einer erneuten Diskussion um ein Kohleausstiegsdatum, fordern der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und die Gewerkschaftler vom DGB eine echte Einstiegsdebatte zur sozial-ökologischen Transformation unserer Wirtschaft. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz machten sie deutlich, dass eine entsprechende Transformation unumgänglich ist, um Klima und sozialen Zusammenhalt zu retten.
Wenn im kommenden Jahr die ersten PV-Anlagen und Windräder aus der EEG-Förderung herausfallen, steht ein Paradigmenwechsel an. Vor allem alte und nach heutigen Maßstäben nicht besonders leistungsstarke Windkraftanlagen und PV-Parks müssen subventionslos und ausschließlich über den Marktpreis für Strom weiter existieren. Ob das klappen wird und welche Probleme dabei auftauchen, darüber existieren unterschiedliche Auffassungen. Vielfach lautete die Prognose, dies sei unmöglich, es bliebe nur die Stilllegung bzw. der Abbau. Würden diese Annahmen Realität, käme es bei der Windkraft bis zum Jahr 2023 zu einem Wegfall von rund 14.000 MW Leistung.
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„Auf Europäischer Ebene ist ein Erneuerbare-Energien-Ziel von mindestens 35 Prozent unverzichtbar, um die Zusagen der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen“, sagt
In den aktuellen EU-Verhandlungen über die europäische Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verweigert sich die Bundesregierung weiterhin den Plänen, mehr Rechte für kleine Eigenerzeuger von Solarstrom – so genannte „Prosumer“ – zu schaffen. EU-Parlament und Kommission befürworten diese Rechte und wollen zudem finanzielle Hürden für den Handel mit dezentralem Bürgerstrom abbauen. Die Bundesregierung bestätigt ihre unveränderte Haltung in 
Für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland spielen die Bürgerinnen und Bürger als Energieproduzenten eine Schlüsselrolle. Wie aus einer
Mit einer Erhöhung der Ausschreibungsmenge um insgesamt 1.400 Megawatt im Jahr 2018 will die nordrhein-westfälische Landesregierung einem Ausbaueinbruch bei der Windenergie vorbeugen. Dies geht aus einer am 10.01.2018 veröffentlichten Bundesratsinitiative hervor. Der