Regierung legt KWK-Ausschreibungsverordnung vor
Start am 1.12.2017 – Kombi-Ausschreibungen Wind-PV
Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 MW müssten in Zukunft an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden solle – meldet der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“. Einzelheiten regle die jetzt von der Bundesregierung vorgelegte „Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“. weiterlesen…