Systemstabilitätsverordnung geändert
Regelungen werden auf weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet
Das Bundeskabinett hat am 25.02.2015 die geänderte Systemstabilitätsverordnung beschlossen. Jetzt müssen rund 21.000 Anlagen technisch nachgerüstet werden. Das Ziel: Mit den geänderten Frequenzschutzeinstellungen sollen sich die Anlagen zukünftig nicht mehr alle gleichzeitig sondern nach und nach bei einer Frequenz von 49,5 Hertz vom Netz trennen. Die betreffenden Anlagenbetreiber werden schriftlich durch den VNB aufgefordert, die Nachrüstarbeiten innerhalb von zwölf Monaten auszuführen. Die Kosten für die Nachrüstung tragen die Betreibern – übersteigen sie jedoch einen festgesetzten Eigenanteil, wird ein Teil vom ÜNB über die Netzentgelte erstattet.
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