Ratgeber Mieterstromzuschlag
BNetA: Hinweise zum Mieterstromzuschlag aus Sicht der Anlagenbetreiber
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20.12.2017 ein 12-seitige Schrift mit dem Titel „Hinweis zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung“ veröffentlicht. Die Hinweise beziehen sich auf Mieterstrom-Modelle, für die der „Mieterstromzuschlag“ nach dem EEG in Anspruch genommen wird, unter anderem geht es um Fragen zur Höhe des Mieterstromzuschlags und den Voraussetzungen, die von den Anlagenbetreibern eingehalten werden müssen, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten. weiterlesen…
Wer die Internetseite der Bonner Solarparc AG aufruft, den überrascht zunächst ein „wichtiger Hinweis: ‚Sehr geehrte Besucher, ab dem 19.12.2017 ändern sich unsere Kontakdaten…'“ Der Grund: Nach dem Firmengründer Frank Asbeck kauft nun auch der Ex-Finanzvorstand Philipp Koecke (Foto) aus der Insolvenzmasse des Bonner Solarworld-Konzerns. Mit Solarparc sicherte sich der frühere Solarworld-Top-Manager ein Filetstück aus dem insolventen Photovoltaik-Konzern.
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Exemplarisch für den Landkreis Ahrweiler zeigt ein Konzept, wie eine Region mit vielfältigen Flächennutzungskonkurrenzen bis 2030 die Stromversorgung vollständig und die Wärmeversorgung möglichst weitgehend auf erneuerbare Energien umstellen kann. Im
Konkret will sogar eine klare Mehrheit der SPD-Anhänger (78 Prozent „Ja“ oder „eher ja“), dass die einstige Kohlepartei SPD in einer möglichen Großen Koalition die Energiegewinnung aus der Kohleverbrennung beendet. Das sind
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