EuGH bestätigt: EEG keine staatliche Beihilfe
BEE: „Wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.03.2019 bestätigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe. Der BEE begrüßt das EuGH-Urteil natürlich, fordert jetzt aber mehr „Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Das sei wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. „Aus dem Urteil des EuGH folgt, dass die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission auf das EEG keine Anwendung finden. Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume.“ weiterlesen…
Bis zu 3,5 Milliarden Euro an EEG-Förderung könnten bis 2030 eingespart werden, wenn mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen – auch auf landwirtschaftlichen Flächen – gebaut würden, berichtet Sandra Enkhardt auf
Bisher rentiert sich PV-Stromerzeugung nur mit garantierter EEG-Unterstützung. Nun will die Energie Baden-Württemberg in Weesow-Willmersdorf, 30 Kilometer östlich von Berlin, auf 164 Hektar eine 175-MW-Anlage ohne die Zuwendungen realisieren, zitiert die
as Bundeswirtschaftsministerium betitelte seine jüngste
Am 08.11.2018, soll im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über zwei Vorlagen zur Windenergie entschieden werden. Der von Brandenburg eingereichte Antrag hebt die grundsätzliche Privilegierung des Baus von Windenergieanlagen auf. Gemeinden könnten dann ohne Begründung den Bau von Windenergieanlagen ablehnen. Der von NRW eingebrachte Antrag ermöglicht den Ländern, Abstände von Windenergieanlagen z.B. zu Wohnbebauungen festzulegen. In der Vergangenheit führte eine solche Regelung in Bayern zu sehr hohen Abständen, die den Windkraftausbau dort faktisch zum Erliegen brachte. Das Votum der Ausschüsse geht als Empfehlung an das Plenum des Bundesrats, das dann mehrheitlich entscheidet. Die
Am 12.10.2018 hatte der
Am 01.04.2000 ist das EEG offiziell in Kraft getreten. Mit damals lediglich 12 Paragraphen löste das – von einer parteiübergreifenden parlamentarischen Initiative unter
Führung von Hermann Scheer und Hans-Josef Fell erarbeitete – Gesetz viele Energiewende-Investitionen aus. Damit seien das „Oligopol der ehemals vier großen Energiekonzerne durchbrochen, weit über 300.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen, positive Wertschöpfungseffekte in allen Landesteilen erzeugt, eine rasante Technologieentwicklung ermöglicht und Milliardensummen für vermiedene Brennstoffkosten eingespart“ worden, wie der Branchenverband
Allmählich wird sichtbar, welche verheerende Wirkung die Große Koalition international erzielt, da sie die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele für 2020 aufgegeben hat und in Deutschland die CO2-Emissionen seit Jahren sogar wieder steigen. Deutschland galt jahrzehntelang als internationaler Vorreiter im Klimaschutz. In anderen Ländern kämpften und kämpfen viele engagierte Politiker in ihren Parlamenten und NGOs in der Öffentlichkeit dafür, eine wirksame Klimaschutzpolitik durchzusetzen. Der Verweis auf die große Industrienation Deutschland, die das sogar zusammen mit dem Atomausstieg erfolgreich schaffe, gehörte zu den Standartargumenten weltweit. Gerade der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien löste bei vielen Erstaunen aber auch Nachahmung aus, wie man an den über 100 weltweit kopierten EEGs schnell ablesen kann. Doch Deutschland ist zurückgefallen in der weltweiten Energiewende, ist längst kein Klimaschutz-Vorreiter mehr, wie