Heizwertklausel wird abgeschafft
Überprüfung des Heizwerts „nicht mehr erforderlich“
Die Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll gestrichen werden. Dies sieht – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ – ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10026) vor. Die Heizwertklausel im Paragraphen 8 Absatz 3 KrWG stellte bislang klar, dass eine energetische Verwertung (Verbrennen von bestimmten Abfällen) dann der stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Brennwert mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt und nicht per Verordnung ein anderer Verwertungsvorrang festgelegt ist. weiterlesen…
Um das Klima-Ziel der COP21 von Paris zu erreichen, sind nach Ansicht von Sachverständigen große Anstrengungen auch in der nationalen Klimapolitik notwendig, wie der der parlamentseigene Pressedienst „
Die Eléctricité de France (EdF) muss laut Anordnung der französischen Aufsichtsbehörde vom 18.10.2016 außerplanmäßig fünf Reaktoren vorübergehend stilllegen. Darunter auch das umstrittene AKW Fessenheim im Elsass. Irgendetwas stimmt mit den Dampfgeneratoren nicht. Die Überprüfung müsse innerhalb von drei Monaten stattfinden.
In letzter Minute versucht die Bundesregierung, schärfere europäische Grenzwerte für Emissionen aus Kohlekraftwerken zu verhindern. Das belegt eine E-Mail des BMUB von Ende September im Auftrag von Ministerin Barbara Hendricks (SPD) an die Expertenrunde der EU-Kommission, die
alten Bahnhof“ in Solingen der Deutsche Solarpreis 2016 von EUROSOLAR verliehen. Auf der – gemeinsam mit der