ARL-Kommentar zum „Wind-an-Land-Gesetz“
Stellungnahme zu den gesetzlichen Neuregelungen für die Windenergieplanung
Am 28.07.2022 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) verkündet worden. Dessen Regelungen zur planerischen Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen verändern die Planungsverfahren grundsätzlich. Weil damit (auch über den engeren Anwendungsbereich hinaus) erhebliche Folgen für den Stellenwert der Raumordnung insgesamt verbunden sind, erreichen die Akademie für Raumentwicklungin der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) aktuell zahlreiche Anfragen zum Wind-an-Land-Gesetz und den darin enthaltenen Änderungen bestehender Gesetze, insbesondere des Baugesetzbuchs. Einige am 07.12.2022 veröffentlichte Kommentare zu den umfangreichen Novellierungen, die zum Teil erst in den nächsten Jahren in vollem Umfang wirksam werden. weiterlesen…
Forschende der
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