Bundesregierung: Fracking grundsätzlich erlaubt
Aber „gravierende Beschränkungen“ und „strenge Regulierungen“
„Fracking zur Förderung von Erdgas ist nach der bestehenden Gesetzeslage in Deutschland grundsätzlich zulässig“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7438). Allerdings enthalte das von der Bundesregierung geplante Gesetzespaket gravierende Beschränkungen für das unkonventionelle Fracking in Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein, aber auch strenge Regulierungen für das konventionelle Fracking. Beim unkonventionellen Fracking sollen zunächst nur „Probebohrungen unter engen Voraussetzungen“ möglich sein. Auf das Fracking-Gesetzespaket werde nicht verzichtet, versichert die Regierung. Solarify dokumentiert Ausschnitte. weiterlesen…