Bundesrat setzt Beratung über Blaue Plakette ab
Baden-Württemberg will generelle Fahrverbote für Diesel vermieden
Die ursprünglich für den 14.12.2018 vorgesehene Beratung über einen Vorschlag Baden-Württembergs, emissionsärmere Dieselfahrzeuge mit einer blauen Plakette zu kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Auf Antrag eines Landes könnte der Verordnungsantrag auf eine der nächsten Plenartagesordnungen genommen werden hieß es auf bundesrat-kompakt. weiterlesen…
Unter dem Titel „Diesel-Kompromiss im
Ein wahres Wort-Monstrum ist der Titel des neuen Gesetzes geworden, mit dem die Regierung Fahrverbote herunterdimmen will: „Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“. Bundeskanzlerin Merkel hatte am 21.10.2018 angekündigt, die Regierung werde „entsprechende Gesetze ändern“, damit auf neuer rechtlicher Basis „Fahrverbote unverhältnismäßig und deshalb in der Regel nicht ausgesprochen würden, nämlich dann, wenn die NOx-Grenzwerte nur „geringfügig“ überschritten würden. Allerdings widersprach Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD): Auch nach einer Gesetzesänderung könne es zu Fahrverboten kommen. Der
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 09.10.2018 über die
Die grün schwarze Regierung hat (einer
Das
Die Nachfrage nach Pkw mit alternativen Antrieben steigt. Im ersten Quartal 2018 lag der Marktanteil von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid-, Flüssiggas- oder Erdgasantrieb bei 4,7 Prozent, im Vorjahresquartal waren es 2,8 Prozent. Die Zahl der Neuzulassungen stieg im vergangenen Jahr um 80 Prozent auf insgesamt 118.000 Pkw. Die
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, hielt in der Aktuellen Stunde zum Thema „
Diesel-Fahrverbote sind generell zulässig: Das oberste Verwaltungsgericht des Bundes in Leipzig hat am 27.02.18 die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen „überwiegend“ zurückgewiesen: Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Städten sind damit nach geltendem Recht grundsätzlich möglich. „Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten,“ so die