Neue Regelung für EEG-Umlage
Umstellung der Stromkostenberechnung für Besondere Ausgleichsregelung auf Durchschnittsstrompreise
Bei der Berechnung einer reduzierten EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen werden zukünftig nicht mehr die unternehmensspezifischen, tatsächlichen Stromkosten, sondern vielmehr Durchschnittsstrompreise zugrunde gelegt. Die Verordnung setzt entsprechende Vorgaben der EU-Kommission um. Das hat das Bundeskabinett am 17.02.2016 beschlossen. weiterlesen…