EEG wird auf Wettbewerb umgestellt
Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Weil der Wettbewerb bei der Förderung Erneuerbarer Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen soll, werden neue Wind-, PV- und Biomasse-Anlagen ausgeschrieben, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8832). Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden – meldet der parlamentseigene Dienst heute im Bundestag (hib). weiterlesen…