FDP beschäftigt Regierung mit „vorfristigem Kohleausstieg“
Kosten sind dem Bund vorerst unbekannt
Die Bundesregierung kann derzeit nicht sagen, wie viel ein vorzeitiger Kohleausstieg kosten würde. Derartige Berechnungen seien – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – erst nach einer Prüfung des Berichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, einer weiteren Prüfung durch die Bundesregierung und nach Abschluss von Gesprächen mit den Kraftwerksbetreibern möglich, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/8552) auf eine Kleine Anfrage (19/7849) der FDP-Fraktion. Auch bei Fragen nach konkreten Maßnahmen für Infrastruktur, Ansiedlungen von Einrichtungen und Behörden oder Wirtschaftsförderungsmaßnahmen verweist die Bundesregierung auf die laufenden Prüfungen. (hib/PEZ) weiterlesen…
Das BMWi verföffentlichte jetzt seine Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Dessen marktwirtschaftlicher Ausbau sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Kern dieser Artikelverordnung sei es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung der LNG-Infrastruktur zu verbessern. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden durch eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet, die erforderlichen Leitungen zwischen den neuen Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz anzuschließen.
Der
Deutschland tritt bei der Verfolgung seiner Klimaziele aktuell auf der Stelle. Trotz zuletzt rückläufiger Zahlen liegt Deutschland mit aktuell 854 Mio. Tonnen CO2-Äqivalent (CO2e) im Jahr derzeit mehr als 100 Mio. Tonnen über dem von der Bundesregierung gesteckten Ziel für 2020. Gemessen am Ziel für 2030 ist der Ausstoß sogar fast 300 Mio. Tonnen zu hoch. Dies sind wesentliche Ergebnisse aus dem neuen Stand des
Der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe 1 (AG 1) der Neuen Plattform Mobilität (NPM), der sogenannten Verkehrskommission, ist aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht ausreichend, um das Sektorziel im Verkehrsbereich zu erreichen – so eine
In einer
Im Gesamtjahr 2018 traten am Spotmarkt für Strom 140 negative Stundenpreise auf, dies entspricht rund 1,5 Prozent aller Jahresstunden. 66 Stunden davon fielen unter die Regelung des § 51 im EEG 2017, sodass in diesen Stunden für betroffene EEG-Anlagen keine Vergütung (EEG-Marktprämie) ausgezahlt wurde. In den ersten zweieinhalb Monaten 2019 (zwischen 01.01. und 18.03.2019) traten bereits 56 negative Preisstunden gemäß § 51 auf; dies entspricht bereits 85 % aller § 51-Stunden des gesamten vergangenen Jahres. Diese Ergebnisse eines Updates ihrer
Eine umfassende Literaturrecherche unter dem Titel „