BVerfG: Windenergie-auf-See-Gesetz zum Teil verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht stärkt Vertrauensschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.08.2020 „festgestellt, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz insoweit verfassungswidrig ist, wie es das Vertrauen der Beschwerdeführer in ihre Investitionen zur Realisierung von Offshore-Windparks verletzt“, so die Berliner Energie-Fachkanzlei GGSC. Das Wirtschaftsministerium dagegen sieht durch den „Beschluss zu mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz … das Windenergie-auf-See-Gesetz grundsätzlich bestätigt. Die Umstellung beim Ausbau der Windenergie auf See auf das zentrale System ist mit dem Grundgesetz vereinbar und wird durch das Urteil bestätigt.“ weiterlesen…
Auch in früheren Warmzeiten gab es sprunghafte Erhöhungen der CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Der heutige, vom Menschen verursachte CO2-Anstieg ist allerdings mehr als sechsmal größer und fast zehnmal schneller als die damaligen Sprünge. Zu diesem Schluss kommt ein europäisches Forschungsteam unter der Leitung der 
„Die beiden Verfahren, die am meisten gefördert werden, setzen bei richtiger Rechnung mehr Kohlendioxid frei, als sie entnehmen. Das ist ein Problem“, schreibt
Die Expertenkommission Fracking hat am 11.08.2020 den zweiten Bericht über ihre Tätigkeit als Unterrichtung (