BVerfG: Windenergie-auf-See-Gesetz zum Teil verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht stärkt Vertrauensschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.08.2020 „festgestellt, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz insoweit verfassungswidrig ist, wie es das Vertrauen der Beschwerdeführer in ihre Investitionen zur Realisierung von Offshore-Windparks verletzt“, so die Berliner Energie-Fachkanzlei GGSC. Das Wirtschaftsministerium dagegen sieht durch den „Beschluss zu mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz … das Windenergie-auf-See-Gesetz grundsätzlich bestätigt. Die Umstellung beim Ausbau der Windenergie auf See auf das zentrale System ist mit dem Grundgesetz vereinbar und wird durch das Urteil bestätigt.“ weiterlesen…
Auch in früheren Warmzeiten gab es sprunghafte Erhöhungen der CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Der heutige, vom Menschen verursachte CO2-Anstieg ist allerdings mehr als sechsmal größer und fast zehnmal schneller als die damaligen Sprünge. Zu diesem Schluss kommt ein europäisches Forschungsteam unter der Leitung der
Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing am 20.08.2020 im Bundeskanzleramt vier Vertreterinnen von Fridays for Future, Greta Thunberg, Luisa Neubauer, Anuna de Wever und Adélaïde Charliér. Zentrales Thema seien die „klimapolitischen Schwerpunkte in der laufenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands, die angestrebte EU-Klimaneutralität bis 2050 und die Konkretisierung eines verschärften Zwischenziels für die Treibhausgas-Emissionen bis 2030“ gewesen, teilte
„Die beiden Verfahren, die am meisten gefördert werden, setzen bei richtiger Rechnung mehr Kohlendioxid frei, als sie entnehmen. Das ist ein Problem“, schreibt
Die Expertenkommission Fracking hat am 11.08.2020 den zweiten Bericht über ihre Tätigkeit als Unterrichtung (
Mit einem ambitionierten Plan wollte die EU in diesem Jahr die Klima-Krise lösen. Doch Mitgliedsstaaten unterwandern diese Bemühungen, wie eine „
Das Bundeskabinett hat einer
Die kommenden 10 Jahre werden entscheidend sein, um den Wärmemarkt zu zu dekarbonisieren. Bis 2030 benötigt man solarunterstützte Heizsysteme für Privathaushalte, Gewerbe und Industrie, da alle danach installierten Systeme höchstwahrscheinlich auch 2050 noch in Betrieb sein werden und den Klimazielen im Weg stehen werden. Die europäische Solarwärmeindustrie rief jetzt