„Der Einstieg in den Kohleausstieg“
Meldung der Bundesregierung und weitere Kommentare
Am 28.01.2019 versandte die Bundesregierung diese Medienmitteilung zur 336-seitigen Empfehlung der Kohlekommission: „Die Kommission Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel hat sich auf den Kohleausstieg bis spätestens 2038 verständigt. 2032 soll überprüft werden, ob das Ausstiegsdatum im Einvernehmen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden kann.“ Solarify dokumentiert die Erklärung. (Grafik: 2032 soll überprüft werden, ob der Ausstieg auf 2035 vorgezogen werden kann – © Bundesregierung) weiterlesen…
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Das Projekt sei ein außergewöhnlicher Meilenstein in der über 22-jährigen Firmengeschichte des herstellerunabhängigen Projektentwicklers für Wind- und Solarparks: Mit dem Bau der vier Anlagen in Thüringen erreiche
Die internationale Energiewende schafft viele Vorteile, aber auch neue Ungleichheiten. Die Risiken betreffen vor allem die Entwicklungsländer, die weniger Zugang zu Technologien und Kapital haben. Ein neues Projekt am
Die Photovoltaik-Technologie habe einen neuen Meilenstein erreicht: Weltweit seien Solarstromanlagen mit einer Leistung von insgesamt 500 Gigawatt installiert. Im Jahr 2018 w’ren rund 100 Gigawatt hinzugekommen.
Am 03.01.2019 endete die Beteiligungsfrist zum 2. Entwurf der Windkraftplanung der Landesregierung „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (Sachthema Windenergie)“. Allerdings weise auch dieser zweite Entwurf in den
Hamburg behauptet mit 834 öffentlichen Ladepunkten weiterhin Platz 1 im Städte-Ranking des BDEW-Ladesäulenregisters,
Nach knapp 21-stündiger Sitzung hat sich die Kohlekommission auf einen Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 geeinigt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge ist zudem beschlossen worden, dass die kohlefördernden Bundesländer für den Strukturwandel in den kommenden 20 Jahren 40 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bekommen werden.
Laut den neuen EU-Grenzwerte müssen die CO2-Emissionen (damit auch der Verbrauch von Autos) bis 2030 um 37,5 Prozent sinken. Statt einheitlicher absoluter Vorgaben für alle Autohersteller gilt dagegen der durchschnittliche Verbrauch der im Jahr 2021 verkauften Autos je Hersteller als Referenzgröße mit der Folge, dass künftig Kleinwagen-Hersteller relativ mehr um Verbrauchsreduktionen bemühen müssen als die großer SUV und Sportwagen. Die EU behandelt zudem batteriebetriebene Fahrzeuge nach wie vor als CO2-frei, zu Unrecht, denn der europäische Strommix immer noch rund 40 Prozent Fossil-Strom enthält. Mit den strengen Grenzwerten werde zwar das Gesetz erfüllt, sagt Christian Bach, Forscher für klimafreundliche Mobilität an der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) am 12.01.2019 in der