Gesetzgeber darf alte Kohlekraftwerke stilllegen – entschädigungsfrei
Rechtsgutachten: Urteil des BVerfG zum Atomausstieg analog auf möglichen Kohleausstieg anwendbar
Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können vom Gesetzgeber im Rahmen eines Kohleausstiegsgesetzes stillgelegt werden, ohne dass der Staat zu Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber verpflichtet ist. Dabei sind den Betreibern angemessene Übergangsfristen zu gewähren. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Kanzlei BeckerBüttnerHeld (BBH). Die Juristen haben im Auftrag von Agora Energiewende das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 zum Atomausstieg ausgewertet und auf einen möglichen Kohleausstieg übertragen. weiterlesen…
Einen entscheidenden Haken an der Idee vom klimafreundlichen Sprit hat (der freie)
Die 

Bei der Motivation und Umsetzung einer energetischen Sanierung spielt die Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle – die Frage also, ob sich eine Sanierung für den Besitzer finanziell lohnt oder nicht. Darauf gibt es keine einfache Antwort, denn ob und wann eine energetische Sanierung sich rechnet, hängt von vielen Faktoren ab. Der deutsche Mieterbund (DMB) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordern von einer neuen Bundesregierung massive Anstrengungen für mehr Klimaschutz zu sozialverträglichen Bedingungen im Gebäudebereich und legen dafür ein
Das Klimaschutzziel ist nur mit CO2-neutralen flüssigen Kraft- und Brennstoffen (E- oder Designer Fuels) zu erreichen. Diese können künftig zu bezahlbaren Kosten produziert werden. Das geht aus der noch unveröffentlichten Prognos-Studie „Status und Perspektiven flüssiger Energieträger in der Energiewende“ hervor, von der eben erste Ergebnisse bekannt wurden.
Mit Hilfe der sogenannten hydrothermalen Karbonisierung (HTC, s.a.