UBA aktualisiert NO2-Belastung 2017
München vor Stuttgart, Berlin auf Platz 18
Das Umweltbundesamt sammelt und bewertet die Messdaten aus mehr als 500 Messstationen. Auf Grundlage dieser Lieferungen führt das UBA die offizielle Berichterstattung zur Luftqualität an die EU durch. Aufgrund einer Nachmeldung aus Hessen gab es einer Medienmitteilung vom folgend zwei Änderungen in der Liste der Städte mit Grenzwertüberschreitungen des NO2-Jahresmittelwertes: Darmstadt ist mit 72 µg/m3 nun die drittstärkst belastete Stadt, Frankfurt kommt mit 54 µg/m3 auf Rang 12. Berlin ist achtzehnte Stadt. weiterlesen…
Kurz nach der
Am 08.11.2018, soll im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über zwei Vorlagen zur Windenergie entschieden werden. Der von Brandenburg eingereichte Antrag hebt die grundsätzliche Privilegierung des Baus von Windenergieanlagen auf. Gemeinden könnten dann ohne Begründung den Bau von Windenergieanlagen ablehnen. Der von NRW eingebrachte Antrag ermöglicht den Ländern, Abstände von Windenergieanlagen z.B. zu Wohnbebauungen festzulegen. In der Vergangenheit führte eine solche Regelung in Bayern zu sehr hohen Abständen, die den Windkraftausbau dort faktisch zum Erliegen brachte. Das Votum der Ausschüsse geht als Empfehlung an das Plenum des Bundesrats, das dann mehrheitlich entscheidet. Die
Weil die Preise steigen, die Witterung mild war und die Energieeffizienz sich verbessert hat, wird in Deutschland 2018 wesentlich weniger Energie verbraucht als 2017. Wie die
Die deutschen Privathaushalte haben im Jahr 2017 knapp sieben Prozent weniger für Heizkosten ausgegeben als im Vorjahr. Dies ermittelte das
Computersimulationen zeigen einen starken Anstieg von Ereignissen, bei denen die Wellenbewegungen des Jetstreams in der Atmosphäre aufhören sich weiter voran zu bewegen. Dadurch könnten Wetterextreme am Boden häufiger werden: Wenn die Westwinde aufhören, Wettersysteme voranzutreiben, halten diese länger an – aus ein paar sonnigen Tagen kann eine Hitzewelle werden, anhaltender Regen kann zu Überschwemmungen führen. Laut Pressemitteilung des
Ein wahres Wort-Monstrum ist der Titel des neuen Gesetzes geworden, mit dem die Regierung Fahrverbote herunterdimmen will: „Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“. Bundeskanzlerin Merkel hatte am 21.10.2018 angekündigt, die Regierung werde „entsprechende Gesetze ändern“, damit auf neuer rechtlicher Basis „Fahrverbote unverhältnismäßig und deshalb in der Regel nicht ausgesprochen würden, nämlich dann, wenn die NOx-Grenzwerte nur „geringfügig“ überschritten würden. Allerdings widersprach Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD): Auch nach einer Gesetzesänderung könne es zu Fahrverboten kommen. Der
Union und SPD haben sich zwar nach monatelangem Streit auf eine EEG-Novelle mit Sonderausschreibungen für zusätzliche Windgeneratoren und Solaranlagen verständigt, stoßen damit aber auf wenig positives Echo. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Regierung Windkraftgegnern an Land entgegenkommen will, in dem sie neue Regeln für die Beleuchtung festlegt und über verbindliche Abstände zu Wohngebäuden oder Höhenbegrenzungen der Windräder nachdenken will. 
Die Bundeskanzlerin (und mit ihr die Regierung) hat einen Amtseid geschworen, unter anderem mit diesem Text: „…dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, …Schaden von ihm wenden…werde.“ Dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 verfehlen wird, bewerten drei Familien als Verletzung ihrer Grundrechte. Daher haben sie zusammen mit