Brexit und Klima
Keine guten Aussichten
„Der Kampf des Vereinigten Königreichs um den Austritt aus der EU stört die meisten Aspekte des öffentlichen Lebens, einschließlich der Klimapolitik“, schreibt Jean Chemnick im englischen Branchendienst E&E-Climatewire (Environment & Energy Publishing) am 28.03.2019. Während sich die Regierung von Premierministerin Theresa May (mit oder ohne Deal) auf den Brexit vorbereite, beeile sie sich, Umweltgesetze und -verfahren zu schaffen, um diejenigen zu ersetzen, die der Austritt hinterlassen würde. Solarify übersetzt Ausschnitte. weiterlesen…
Die Bundesnetzagentur hat
Die Entscheidung über den Kohleausstieg in Deutschland bedeutet für die Energiewende, dass nicht nur die Erzeugungskapazitäten Erneuerbarer Energien ausgeweitet werden müssen, sondern, dass auch die übrigen Sektoren mehr zur CO2-Reduzierung beitragen müssen als bisher. Die Sektorenkopplung gilt hierfür als Schlüsseltechnologie. Sie erlaubt die Nutzung von Erneuerbarem Strom als Energiequelle für Mobilität, Wärmeerzeugung und Industrieproduktion. Somit ermöglicht sie nicht nur den Übergang zu einer CO2-freien Energieversorgung, sondern gilt als Chance für Industriebeschäftigung im post-fossilen Zeitalter.
Der 
„Einstieg in den Ausstieg aus der Plastikwirtschaft“, nennt Holger Beckmann den Beschluss auf
„EU-Parlament beschließt Abgas-Hammer“ titelte das
Die Kommission für mehr Klimaschutz im Verkehr kann sich nur auf kleine Korrekturen statt wirkungsvoller Maßnahmen einigen. Zu groß ist der Streit zwischen Autolobby und Umweltverbänden und zu viel hat CSU-Verkehrsminister Scheuer dreingeredet. Clemens Weiß hat am 27.03.2019 für
Die Bundesregierung kann derzeit nicht sagen, wie viel ein vorzeitiger Kohleausstieg kosten würde. Derartige Berechnungen seien – so der parlamentseigene Pressedienst
Das BMWi verföffentlichte jetzt seine Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Dessen marktwirtschaftlicher Ausbau sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Kern dieser Artikelverordnung sei es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung der LNG-Infrastruktur zu verbessern. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden durch eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet, die erforderlichen Leitungen zwischen den neuen Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz anzuschließen.